HNO-Gutachten

Tauglich oder nicht tauglich?
Das ist hier die Frage.

Bei HNO-Gutachten geht es oft darum, Unfallfolgen oder berufsbedingte Erkrankungen zu ermitteln. Doch auch in anderen Bereichen kommen HNO-Gutachten zum Einsatz: z. B. um eine Berufseignung oder Tauchtauglichkeit zu festzustellen. So gibt es einige Berufsgruppen, für die eine HNO-ärztliche Untersuchung erforderlich ist, um eine generelle Berufseignung zu beurteilen oder gesundheitliche Folgen auszuschließen.  

Bei der verkehrsmedizinischen Begutachtung geht es um die Feststellung möglicher Einschränkungen von Hörvermögen oder Gleichgewicht, die Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben können. In unserer HNO-Praxis in Rheydt führen wir solche Tauglichkeitsuntersuchungen und Begutachtungen durch und stellen Ihnen ein entsprechendes ärztliches Attest aus.

Eine Übersicht unserer Leistungen

  • HNO-Tauchtauglichkeitsuntersuchungen *
  • HNO-Berufseignungsuntersuchungen *
  • HNO-Verkehrsmedizinische Begutachtung *

IGeL-Leistungen

Bei „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) handelt es sich um Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das heißt, der Patient muss die anfallenden Kosten selber tragen.  
 
Berufseignungsuntersuchungen, tauchmedizinische Untersuchungen und verkehrsmedizinische Gutachten sind IGeL-Leistungen und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 
 
Die mit * gekennzeichneten Leistungen sind IGeL-Leistungen und werden nicht von der GKV getragen.